Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Niederbrechen
05.05.2017 -
Kläranlage Niederbrechen
Die Kläranlage in Niederbrechen ist seit fast 35 Jahren ohne wesentliche Umbauten oder Ergänzungen ununterbrochen in Betrieb. Jetzt steht sie vor der größten Umbaumaßnahme seit ihrem Bau. Die Kapazität der Kläranlage Niederbrechen muss erweitert werden, die vorhandenen Betonbauwerke müssen saniert werden, die maschinellen und elektrotechnischen Ausrüstungen müssen im Zuge der Sanierung und Erweiterung ebenfalls erneuert werden. Künftige gesetzliche Anforderungen und neue Verfahrenstechniken müssen betrachtet und abgewogen werden und selbstverständlich müssen Abwasserreinigung und Schlammbehandlung während der gesamten Bauphase aufrechterhalten werden. Bisher beträgt die Ausbaugröße 27.000 Einwohnergleichwerte. Aus aktuellen Analysen lässt sich nach heutigen Maßstäben eine Belastung von 35.000 bis 40.000 Einwohnergleichwerten ablesen.
Vertragsunterzeichnung
Nach einem aufwendigen Auswahlverfahren fiel jetzt der Startschuss für die Planungsleistungen. Die erforderlichen Ingenieurverträge wurden im April von der Verbandsvorsteherin Silvia Scheu-Menzer und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Frank Groos unterzeichnet. Sie umfassen die Planung der Ingenieurbauwerke, der Verfahrenstechnik sowie der maschinentechnischen und elektrotechnischen Ausrüstung. Außerdem ist die Bauüberwachung bis zum Ende der Baumaßnahmen eingeschlossen. Insgesamt wurde damit ein Auftragsvolumen von rund 1 Mio. Euro für die genannten Ingenieurleistungen vergeben. Die Planung für den Umbau der Kläranlage kann damit beginnen. Die eigentlichen Bauarbeiten sollen in 2018 beginnen und in mehreren Bauabschnitten über mehrere Jahre laufen. Wenn alles planmäßig verläuft, wird die Kläranlage im Jahr 2022 komplett erneuert sein.
Aufgrund der umfangreichen Arbeiten zum Umbau der Kläranlage mussten die erforderlichen Planungsleistungen in einem europaweiten Wettbewerb ausgeschrieben werden. Hierfür gelten seit der umfassenden Vergaberechtsmodernisierung 2016 klare, aber umfangreiche rechtliche Regelungen.
Als erster Schritt in diesem aufwendigen Vergabeverfahren wurde Ende 2016 ein europaweiter Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Vom Abwasserverband wurden für diesen Wettbewerb ganz bestimmte Kriterien zur Prüfung der Eignung der eingereichten Teilnahmeanträge festgelegt und bekannt gemacht. Oberstes Ziel war die objektive Bewertung der Teilnahmeanträge und damit die Gleichbehandlung aller Bewerber.
Die neuen eingegangenen Teilnahmeanträge wurden im Dezember 2016 und Januar 2017 von der Geschäftsstelle des Abwasserverbands ausgewertet. Zur Wahrung der komplexen rechtlichen Regelungen wurde außerdem ab Mitte Januar 2017 eine namhafte und sehr erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in die weiteren Schritte einbezogen.
Anfang Februar 2017 wurden die fünf erfolgreichen Bewerber zur eigentlichen Angebotsabgabe aufgefordert (die Aufteilung in zwei Lose war hierbei vorgesehen). Für die Angebotsbearbeitung wurden vom Abwasserverband so genannte Zuschlagskriterien entwickelt und den Bewerbern mit dem Aufforderungsschreiben bekannt gegeben, um Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Eines der Zuschlagskriterien war das Ingenieurhonorar, die weiteren Kriterien betrafen die zu erwartende Qualität der Umsetzung, die Methoden zur Terminplanung und -kontrolle sowie die Methoden zur Kostenkontrolle und Einhaltung der Wirtschaftlichkeit der zu planenden Maßnahme.
Die eingereichten Angebote waren nicht alle in sämtlichen Punkten vergleichbar, so dass allen Bietern eine Überarbeitung ihrer Angebote bis Mitte März 2017 ermöglicht wurde. Die endgültigen Angebote wurden anschließend durch die Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei sowohl formal als auch rechnerisch und fachlich eingehend geprüft. Aufgrund der intensiven Prüfung der eingegangenen Angebote konnte die Bietergemeinschaft aus den Ingenieurbüros DAR GmbH und Dr. Schmidt-Bregas aus Wiesbaden als wirtschaftlichster Bieter ausgewählt werden.
zurück