Richtige Arzneimittelentsorgung

15.03.2018 - Immer wieder taucht die Frage nach der "richtigen Entsorgung" von Arzneimitteln auf. Insbesondere zum Schutz von Mensch und Umwelt sollte man hierbei ein paar Grundregeln beachten.

  • Nicht mehr benötigte Medikamente gehören nicht in die Toilette oder den Ausguss. Denn so gelangen sie in die Gewässer, Böden und das Grundwasser.
  • Schadstoffmobil, -sammelstelle: Medikamente können bei den meist kostenlosen Schadstoffmobilen oder Schadstoffsammelstellen zurückgegeben werden. Somit wird eine fachgerechte und sichere Entsorgung gewährleistet.
  • Apotheke: Einige Apotheken nehmen nicht verbrauchte Medikamente auf freiwilliger Basis zurück. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, ob Sie Ihre Altmedikamente dort zurückgeben können.
  • Restmülltonne: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel können in in vielen Regionen Deutschlands mit dem Restmüll entsorgt werden, wenn dieser verbrannt wird. In den Landkreisen Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus erfolgt jedoch eine so genannte Mechanisch-Biologische Vorbehandlung mit anschließender Deponierung. Deshalb sollen Medikamente in diesen Landkreisen nicht in die Restmülltonne.
Weiterführende Informationen anhand eines Videos finden Sie unter:
Umweltbundesamt und bdew (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) erklären, wie die Entsorgung funktioniert:

oder unter: Arzneimittelentsorgung.de


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